Allgemeine Geschäftsbedingungen - B2B

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Allgemeine Geschäftsbedingungen - B2B

JSP GROUP INTL BV, mit Sitz in B-2250 Olen, Geelseweg 80, eingetragen im Register der juristischen Personen (RPR) von Antwerpen, Abteilung Turnhout, Firmennummer 0432.051.757 - VAT BE0432.051.757

1. Anwendbarkeit und Abweichungen
Die auf Rechnungen, Bestellformularen, Angeboten, Websites und anderen Dokumenten angegebenen Bedingungen sind Bestandteil dieser Dokumente und gelten für alle eingegangenen Verpflichtungen, Vereinbarungen und Verträge, einschließlich derjenigen, die sich auf Reparaturen beziehen.

Abweichende Bedingungen, Klauseln und Bestimmungen gelten nur, wenn sie vorher ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.

Um unser Unternehmen zu binden, muss jeder Auftrag in unseren Geschäftsräumen bestätigt oder über die B2B-Website erteilt werden. Die folgenden Bedingungen haben Vorrang vor den allgemeinen und besonderen Bedingungen der Käufer.

2. Angebote, Preise und Fristen
Die von den Agenten und/oder Vertretern unseres Unternehmens gemachten Zusagen sind nur nach schriftlicher Bestätigung gültig.

Es gelten die Preise, die am Tag der Auftragserfassung in Kraft sind. Diese Preise können, vorbehaltlich anderer Vereinbarungen, ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

Rückständige Bestellungen werden bei Lagerung zu den Preisen zum Zeitpunkt der Bestellung in Rechnung gestellt. Rückständige Bestellungen können erst nach einer Frist von 6 Monaten storniert werden.

Die Lieferzeit wird nur als Richtwert angegeben. Wir ergreifen die notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung der Lieferzeiten und akzeptieren keine Verzugsstrafen. Lieferverzögerungen können unter keinen Umständen zur Annullierung des Auftrags führen.

Auch im Falle von besonderen und formellen Bestimmungen über die Lieferfristen lehnen wir jede Verantwortung ab:

1. in Fällen von höherer Gewalt
2. wenn die Erfüllung des Vertrages durch einen Umstand verzögert wird, den wir nicht zu vertreten haben.
3. wenn der Käufer die Zahlungsbedingungen nicht genau eingehalten hat.

Die Lieferung erfolgt ab Lager des Verkäufers und gilt als Abnahme. Eine Rücksendung der gelieferten Ware kann nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis des Verkäufers erfolgen. Alle Waren, die zurückgeschickt oder ersetzt werden sollen, müssen mit einem Vermerk versehen werden, auf dem die Rechnungsnummer und der Grund für die Rückgabe angegeben sind.

Beschädigte oder verschmutzte Ware wird nicht zurückgenommen.

Im Falle einer Rücknahme werden 10% des Nettokaufpreises am Tag der Rechnungsstellung gutgeschrieben.

Teillieferungen sind zulässig.

3. Versand und Transport
Die Waren werden gemäß den international anerkannten Incoterms „Ex Works - Ex Factory“ geliefert, was bedeutet, dass alle Risiken, die sich aus dem Transport ergeben, und die Kosten dafür vom Empfänger-Käufer getragen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Transport durch unser Unternehmen oder durch beauftragte Spediteure durchgeführt wird. Bei Verlust der Ware während des Transports oder der Versendung, auch infolge eines Unfalls oder höherer Gewalt, bleibt der Rechnungsempfänger für die Bezahlung der gekauften Ware haftbar.

4. Garantie und Reklamationen
Der Verkäufer übernimmt keine andere Garantie als die, dass die Ware mit der Qualität und den Spezifikationen übereinstimmt, die im Bestellschein und/oder Kaufvertrag und dessen Bestätigung angegeben sind. 

Der Käufer, der mit seinen Zahlungen im Rückstand ist, genießt keinerlei Garantie. Der Käufer trägt allein die Risiken, die sich aus der Verwendung der verkauften Waren ergeben, und übernimmt die gesamte Verantwortung für diese.

Der Verkäufer lehnt jede ausdrückliche oder stillschweigende, schriftliche oder ungeschriebene Garantie gegen die Verletzung von Patenten oder Schutzrechten im Zusammenhang mit den gelieferten Waren und ihrer Verwendung ab.

Unsere Garantie beschränkt sich auf den Ersatz defekter Teile, sofern diese von unserer technischen Abteilung anerkannt wurden und sofern sie nicht vom Kunden verändert oder demontiert wurden.

Um gültig zu sein, muss jede Reklamation spätestens 5 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich bei unserem Unternehmen eingereicht werden.

Nach Ablauf dieser Frist wird davon ausgegangen, dass der Käufer die Lieferung akzeptiert hat. Reklamationen wegen versteckter Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn sie uns innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt und/oder Inbetriebnahme der Ware per Einschreiben mitgeteilt werden.

Nach Ablauf dieser Frist kann der Käufer die versteckten Mängel nicht mehr geltend machen, es sei denn, wir haben dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Lieferung und/oder Inbetriebnahme der Ware.

Wenn wir die Beanstandung als begründet anerkennen, sind wir nur verpflichtet, die gelieferte Ware oder die mangelhaften Teile kostenlos zu ersetzen oder zu reparieren, ohne zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet zu sein.

Haftungsbeschränkung: Die Haftung des Verkäufers beschränkt sich in jedem Fall auf den Verkaufspreis einschließlich der Transportkosten für diese Waren, die nicht den vereinbarten Eigenschaften und Spezifikationen entsprechen.

Alle Reklamationen über fehlende Waren in Sendungen müssen innerhalb von 5 Werktagen ab Rechnungsdatum schriftlich bei uns eingehen.

5. Zahlungen
Die ersten 5 Lieferungen erfolgen ohne Skontoabzug, entweder gegen Vorauszahlung oder gegen Barzahlung bei Abholung oder Lieferung.

Nachfolgende Lieferungen erfolgen unter folgenden Bedingungen:
- entweder Barzahlung (innerhalb von 5 Werktagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto auf den Rechnungswert)
- oder 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug

Aufträge unter 400 Euro sind per Nachnahme ohne Abzug zu bezahlen.

Jeder am Fälligkeitstag unbezahlte Betrag unterliegt der Gesetzgebung vom 1. September 2023 bezüglich unbezahlter B2B-Rechnungen, gemäß Artikel 6 der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen.

Die von uns gelieferten Waren können von uns jederzeit zur Begleichung der offenen Rechnungen zurückgefordert werden.

Der Erhalt und/oder die Unterzeichnung der Rechnung stellt gemäß Artikel 5.231 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 13. April 2019 von Rechts wegen eine Inverzugsetzung dar, ohne dass eine Urkunde erforderlich ist, und erst nach Ablauf der Frist.

Sofern nicht anders vorgesehen, sind unsere Beauftragten oder Vertreter nicht berechtigt, den Rechnungsbetrag einzuziehen.

Das Währungsrisiko geht zu Lasten des Käufers.

6. Nichtbezahlung und Schadenersatz
Im Falle unbezahlter Rechnungen oder verspäteter Zahlungen gelten die Rechtsvorschriften für unbezahlte B2B-Rechnungen vom 1. September 2023.

Bei Nichtzahlung zum vereinbarten Fälligkeitsdatum behalten wir uns das Recht vor, den Rechnungsbetrag um Verzugszinsen in Höhe von 10 % und eine pauschale Entschädigung von 40 Euro für Inkassokosten, mindestens jedoch 100 Euro, zu erhöhen. 

Diese Klausel hindert den Schuldner nicht daran, Ratenzahlungen zu verlangen und gilt nur, wenn der Rechnungsbetrag nicht ernsthaft bestritten werden kann.

Bei Nichtbezahlung einer einzigen Rechnung am Fälligkeitstag wird der Saldo aller anderen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen von Rechts wegen sofort fällig.

Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nach, kann der Verkauf von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung annulliert werden, unbeschadet unserer Rechte auf Schadenersatz und Zinsen. Eine Willensbekundung per Einschreiben ist hierfür ausreichend.

Wenn unser Vertrauen in die Kreditwürdigkeit des Käufers durch eine Zwangsvollstreckung gegen den Käufer und/oder nachweisbare andere Ereignisse, die unser Vertrauen in die ordnungsgemäße Erfüllung der vom Käufer eingegangenen Verpflichtungen in Frage stellen und/oder unmöglich machen, beeinträchtigt ist, behalten wir uns das Recht vor, auch wenn die Waren bereits ganz oder teilweise versandt wurden, den Auftrag ganz oder teilweise auszusetzen und vom Käufer angemessene Garantien zu verlangen.

Sollte der Käufer sich weigern, dem nachzukommen, behalten wir uns das Recht vor, die Bestellung ganz oder teilweise zu stornieren. All dies gilt unbeschadet unserer Rechte auf Schadenersatz und Zinsen.

7. Eigentumsübergang und Eigentumsvorbehalt
Die Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Preises unser Eigentum. Alle Risiken gehen zu Lasten des Käufers. Geleistete Anzahlungen bleiben unser Eigentum zum Ausgleich etwaiger Verluste beim Weiterverkauf.

Veräußert der Käufer die Ware von uns weiter, auch wenn er sie verarbeitet, so tritt er schon jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung an uns ab.

Im Falle der Nichtzahlung fälliger Beträge, des Konkurses des Käufers oder wenn der Käufer in Konkurs geht, ist der Verkäufer berechtigt, ohne gerichtliche Intervention vom Vertrag oder dem nicht gelieferten Teil des Vertrages zurückzutreten.

8. Anwendbares Recht - Zuständiges Gericht
Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen B2B unterliegen dem belgischen Recht.

Im Falle von Streitigkeiten sind die Gerichte von Antwerpen, Abteilung Turnhout, allein zuständig.

Unser Unternehmen behält sich das Recht vor, vor anderen zuständigen Gerichten im Land des Käufers zu klagen.

Die oben genannten Allgemeinen Verkaufsbedingungen können nicht durch später aufgestellte Bedingungen aufgehoben oder annulliert werden, diese können nur ergänzenden Charakter haben.

 

 

Allgemeine Verkaufsbedingungen B2B © Version B2B062024